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Allgemeines
Wer hat Anspruch auf die Leistungen? - Pflegegeldbezieher - Angehörige und Pflegepersonen in ehrenamtlicher Pflegetätigkeit
- Personen von Kombinationsleistungsempfängern oder Sachleistungen (Alle Krankenkassen!)
Wer übernimmt die Kosten? Die Kosten für die Tätigkeit unserer Pflegeberater/innen werden von der Pflegeversicherung übernommen.
Welche Qualitätsanforderungen erfüllt der Pflegeberater? - Ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte, die sich ständig weiterbilden - Fundierte Kenntnis über häusliche Pflege - Zusatzqualifikation
als Pflegeberater/in - Aktualisiertes Fachwissen zum anerkannten Stand mediz.-pflegerischer Erkenntnisse.
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