Allgemeines

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
- Pflegegeldbezieher
- Angehörige und Pflegepersonen in ehrenamtlicher Pflegetätigkeit
- Personen von Kombinationsleistungsempfängern oder Sachleistungen
(Alle Krankenkassen!)

Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die Tätigkeit unserer Pflegeberater/innen werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Welche Qualitätsanforderungen erfüllt der Pflegeberater?
- Ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte, die sich ständig weiterbilden
- Fundierte Kenntnis über häusliche Pflege
- Zusatzqualifikation als Pflegeberater/in
- Aktualisiertes Fachwissen zum anerkannten Stand mediz.-pflegerischer Erkenntnisse.